Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

  • Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 1. November 2020 in Kraft.
  • Das bisherige Energieeinsparungsgesetzt (ENEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (ENEC) und das bisherige erneuerbare Energie-Wärmegesetz (EE Wärme eG) treten mit Inkrafttreten des GEG außer Kraft.
  • Mit dem GEG wird die ENEG, ENEV und EE Wärme eG in einem Gesetz zusammengeführt.
  • Es wird ein einheitliches aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.
  • Für die Beantragung von BEG Förderungen muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Lediglich für Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen für Heizungstechnik und Heizungsoptimierung ist Stand 2021 eine Fachunternehmererklärung ausreichend.

Weitere Info zur Förderung Effizienzhaus Einzelmaßnahmen finden sie auf der Seite KFW.

Weiterhin finden Sie alle Informationen zur Förderung im Neubau, Bestandsgebäude auch unter folgenden Links:

Bafa

Energieexperten.org